Gefahren durch Asbest: Alles nur Panikmache?

Risiko bei asbesthaltigen Altlasten im Haus

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Asbest & Gesundheitsgefahr

Baujahr als Indiz

Manche Menschen neigen heute mehr denn je dazu, unliebsame (medizinische) Wahrheiten als reine Panikmache der Medien oder Politik abzutun. Das trifft auch auf die Gefahren durch Asbest zu. So finden sich etwa in Heimwerkerforen immer wieder Aussagen wie „Ich habe mein altes Haus vor Jahren ganz ohne Atemschutzmaske renoviert und bin kerngesund“ oder „Das Thema wird nur so aufgebauscht, weil sich damit gutes Geld verdienen lässt“. Davon sollte man sich auf keinen Fall beirren lassen! Denn unstrittig ist: Werden Asbestfasern bei Arbeiten in und am Haus freigesetzt und gelangen über die Atemluft in die Lunge, drohen ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen – auch wenn die Probleme oft erst Jahrzehnte später auftreten.

Inhalt

Die Verharmlosung des Asbestrisikos ist grob fahrlässig!

Damit keinerlei Zweifel aufkommen: Asbest ist und bleibt eine ernstzunehmende Gefahr in Deutschland. Denn obwohl die Herstellung und Verwendung von Asbest hierzulande seit 1993 verboten ist, ist der krebserregende Stoff immer noch in vielen älteren Gebäuden anzutreffen – aber in der Regel nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wenn überhaupt.

Hier von Panikmache zu reden, ist angesichts der lauernden Bedrohung also höchst fahrlässig. Schließlich könnte dies den einen oder anderen Bauherren oder Hausbesitzer dazu verleiten, bei eigenständigen Umbau-, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten auf sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu pfeifen. Er gefährdet durch eine unsachgemäße Durchführung der Arbeiten dann nicht nur die Gesundheit aller Beteiligten, sondern läuft darüber hinaus Gefahr, eine empfindliche Geldstrafe zahlen zu müssen.

Kurzum, die Demontage und Entsorgung von Asbest ist nach wie vor eine Sache für Profis.

Gesundheitsrisiken: Was macht Asbest so gefährlich?

Schätzungsweise 9,4 Millionen Wohnhäuser wurden in der Nachkriegszeit unter Verwendung von asbesthaltigen Bauprodukten errichtet. Darunter beispielsweise Dämmstoffe, Rohre und Zementplatten. Werden diese Materialien beschädigt, geschnitten oder unsachgemäß entfernt, können die mit bloßem Auge nicht erkennbaren Asbestfasern in die Luft gelangen und eingeatmet werden. Aber auch Witterungseinflüsse und natürliche Alterungsprozesse schwächen auf Dauer diese Produkte, was in der Folge zu einer Asbestexposition, also einer Kontamination der Raumluft mit asbesthaltigen Fasern führen kann. Das Gleiche gilt – in älteren Gebäuden, wohlgemerkt – für einfache Heimwerkerarbeiten wie das Bohren von Löchern in Wänden.

Besonders gefährlich sind Asbestfasern mit einer Länge von mehr als 5 μm und einem Durchmesser von weniger als 3 μm. Sie erhöhen das Risiko schwerwiegender Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom erheblich. Besonders tückisch: Oft vergehen viele Jahre, bis die ersten Symptome auftreten, und in nicht wenigen Fällen kommt dann jede medizinische Hilfe zu spät. So sterben in Deutschland jährlich 1.500 bis 1.600 Menschen an den Folgen einer Asbest-Kontamination. Mit Dunkelziffer könnten es aber auch rund 15.000 Todesfälle pro Jahr sein.

    HINWEIS: Privatpersonen dürfen in der Regel nur kleinere Mengen asbesthaltiger Materialien selbst entsorgen. Dabei müssen sämtliche gesetzlichen Vorschriften strikt eingehalten werden. Die zulässige Menge kann je nach Entsorgungsstelle unterschiedlich sein.

    Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Asbest

    Daher ist es unerlässlich, vor Beginn von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Altbestand die Objekte von sachkundiger Seite auf Asbest prüfen zu lassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

    • Asbestprüfung durch zertifizierte Fachbetriebe: Vor Beginn der Arbeiten sollte ein Schadstoffgutachten erstellt werden, um asbesthaltige Materialien zu identifizieren.
    • Einsatz von Schutzkleidung und Atemschutz: Alle Personen, die mit Asbest in Kontakt kommen, müssen spezielle Schutzkleidung und Atemmasken tragen, um die Aufnahme von Fasern zu verhindern.
    • Sicherheitsvorkehrungen zur Staubbindung: Nassverfahren und Absaugvorrichtungen können die Freisetzung von Asbestfasern minimieren.
    • Abschottung und Versiegelung des Arbeitsbereichs: Der Arbeitsbereich sollte abgedichtet werden, um die Ausbreitung von Fasern auf andere Bereiche zu verhindern.
    • Fachgerechte Entsorgung der Asbestabfälle: Asbesthaltige Materialien müssen ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und in zugelassenen Deponien entsorgt werden.

    Somit führt in den allermeisten Fällen kein Weg an der Beauftragung eines Fachbetriebs vorbei.

    Rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsvorschriften

    Hinzu kommt, dass die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen immer schwieriger wird. Denn der Deponieraum für solche gefährlichen Abfälle wird knapper und teurer. Zudem müssen Asbestabfälle in speziellen Behältern verpackt, ordnungsgemäß gekennzeichnet und von geschultem Fachpersonal sicher entsorgt werden. Bei all dem gilt es, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519 und TRGS 521) sowie die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall von 2022/2023 (LAGA M 23) zu beachten, um die Gesundheit und Umwelt zu schützen.

    Auf Asbest spezialisierte Handwerksbetriebe müssen daher entsprechend geschult sein, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Diese Fachbetriebe unterliegen strengen Auflagen und regelmäßigen Kontrollen, um sicherzustellen, dass sie die neuesten Sicherheitsstandards einhalten. Zudem müssen sie über spezielle Ausrüstung und Technologien verfügen, die eine sichere Asbestentfernung und -entsorgung ermöglichen, was die Kosten für solche Arbeiten entsprechend beeinflusst.

    TIPP: Asbest muss nur entfernt werden, wenn asbesthaltige Materialien bereits beschädigt sind oder die Gefahr besteht, dass Fasern durch äußere Einflüsse freigesetzt werden. Eine Risikobewertung durch einen Asbest-Sachverständigen schafft hierbei Klarheit.

    Keine Panikmache, sondern realer Handlungsbedarf!

    Die Gefahr durch Asbest in Deutschland ist also keineswegs Panikmache, sondern stellt eine zentrale Herausforderung für den Gesundheitsschutz dar. Anhaltende Wachsamkeit ist das Gebot der Stunde, und dieses erfordert Aufklärung, präventive Maßnahmen und vor allem professionelles Handeln. Mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen können die Risiken jedoch wirksam gemindert werden. Dies ist umso wichtiger, als wir in Deutschland derzeit eine Welle von Modernisierungsprojekten erleben, bei denen viele ältere Gebäude saniert werden.

    Bauherren und Hauseigentümer tun also gut daran, in diesem Zuge auf erfahrene Fachbetriebe wie die AsbestBusters zu vertrauen, wenn es darum geht, überprüfen zu lassen, ob irgendwo in ihren „eigenen vier Wänden“ noch asbesthaltige Bauprodukte lauern. Deren spätere fachgerechte Demontage und Entsorgung ist zumeist ohnehin unumgänglich und gesetzlich vorgeschrieben und sollte im Idealfall von demselben Dienstleister durchgeführt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle Beteiligten effektiv vor den Gefahren von Asbest geschützt sind.