Asbestsanierung und Förderung: Wer zahlt, wann und wofür?

Asbest: Indirekte Fördermöglichkeiten bei Sanierung

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Zuschüsse & Steuerentlastungen

Baujahr als Indiz

Wenn Hausbesitzer, Kommunen oder Unternehmen Asbest entfernen lassen, müssen sie mit hohen Kosten rechnen. Eine reine Asbestentsorgung wird allerdings nicht gefördert. Vielmehr ist eine finanzielle Unterstützung in der Regel nur dann möglich, wenn die Asbestsanierung zwingende Voraussetzung für eine förderfähige energetische Hauptmaßnahme ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn asbesthaltige Platten entfernt werden müssen, um eine Dachdämmung, Photovoltaik-Anlage oder neue Heizung einzubauen. So können Rückbaukosten indirekt über Zuschüsse oder Steuerentlastungen bezuschusst werden.

Inhalt

Asbest: Risiko für Gesundheit, Eigentum und Geldbeutel

Asbest galt lange als vielseitiger Baustoff – hitzebeständig, isolierend, langlebig. Bis in die 1990er Jahre wurde das Material flächendeckend in Dachplatten, Fassaden, Bodenbelägen, Klebern und Rohrummantelungen verbaut. Doch durch Rückbau, Alterung oder Schäden können gefährliche Asbestasern freigesetzt werden, und gelangen diese in die Lunge, drohen schwere, irreversible Gesundheitsschäden. Krankheiten wie Lungenkrebs, Asbestose oder Mesotheliome treten jedoch oft erst Jahrzehnte nach Kontakt auf.

Trotz des deutschlandweiten Verbots von 1993 ist Asbest bis heute in vielen Gebäuden vorhanden – häufig unbemerkt. Laut IG Bau betrifft das rund 9,4 Millionen Wohnhäuser aus den Jahren 1950 bis 1984. Hinzu kommen unzählige öffentliche, gewerbliche und industrielle Objekte.

Klar ist: Asbest zu beseitigen, ist aufwendig und erfordert eine Sanierung durch Fachleute, die oft mit hohen Kosten verbunden ist. Gut also, dass es indirekte Fördermöglichkeiten gibt! Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Informationen zu Bausubstanz, Nutzung und Schadstoffbelastung vorliegen. Zu Letzterem liefert eine Asbest- und Schadstoffanalyse die nötigen Daten. Wenn es darum geht, die Kosten der geplanten Asbestsanierung so gering wie möglich zu halten, ist es ratsam, schon früh eine auf die professionelle Demontage und Entsorgung von Asbest spezialisierte Fachfirma hinzuziehen.

Bitte beachten: Die folgenden Informationen sind Stand 2024/2025 und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben.

Was wird gefördert – und unter welchen Bedingungen?

Gleich vorab: Eine reine Asbestentfernung wird in der Regel nicht gefördert. Vielmehr gibt es Zuschüsse oder Steuervergünstigungen meist nur dann, wenn die Kosten für die Asbestsanierung zwingende Voraussetzung für eine förderfähige energetische Hauptmaßnahme sind – zum Beispiel, wenn eine Dachdämmung oder ein Photovoltaik-System nur nach Entfernung asbesthaltiger Platten möglich ist. Förderfähig sind auch der Austausch der Heizung, die Dämmung der Gebäudehülle und weitere Maßnahmen, die nachweislich zur Energieeinsparung beitragen.

Die Förderung setzt voraus, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Beauftragt werden dürfen ausschließlich zertifizierte Fachfirmen nach TRGS 519.

Seit November 2024 sind ausführende Unternehmen gemäß § 40 GefStoffV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei die Schadstoffbelastung – insbesondere durch Asbest – systematisch zu prüfen und zu dokumentieren. Die Verantwortung für die korrekten Angaben zu Baujahr und Nutzung des Gebäudes liegt jedoch weiterhin beim Eigentümer. Vollständige und belastbare Informationen zu Bausubstanz und Nutzung sind unerlässlich, um Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Förderung zu vermeiden.

Überblick über Förderprogramme des Bundes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst energetische Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM mit 15 Prozent. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch eine DENA-gelistete Energieberatung steigt die Förderung auf bis zu 20 Prozent. Maßnahmen zur Vorbereitung von Photovoltaik-Anlagen, etwa das Entfernen eines Asbest-Dachs, gelten als förderfähig, wenn sie integraler Bestandteil der energetischen Modernisierung sind.

Pro Wohneinheit sind förderfähige Kosten bis 30.000 Euro möglich, mit iSFP sogar bis 60.000 Euro. Seit Juli 2024 gibt es zudem einen 30-Prozent-Bonus für den Einbau von Wärmepumpen bei Haushalten mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro – jedoch ausschließlich bei Selbstnutzung. Dieser Bonus gilt nicht für reine Asbestsanierungskosten.

Wer umfassend saniert – etwa durch Dämmung, Austausch der Heizung oder Installation von Photovoltaik – kann zusätzlich zinsvergünstigte KfW-Kredite samt Tilgungszuschuss nutzen. Auch für Nichtwohngebäude gilt diese Kombination. Für die Erstellung eines iSFP werden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten gefördert (max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 1.300 Euro bei Mehrfamilienhäusern).

Überblick über regionale Förderprogramme

Ergänzend zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer eigene Programme an, die energetische Sanierungen und damit verbundene Asbestsanierungen unterstützen. Diese Programme haben oft spezifische Schwerpunkte (z. B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien). So fördert in Nordrhein-Westfalen das Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Hier sind Zuschüsse möglich, wenn die Asbestsanierung im Zusammenhang mit einer förderfähigen energetischen Maßnahme steht, etwa bei der Dämmung der Gebäudehülle oder dem Einbau einer neuen Heizung. Hierzu ist ein schlüssiges Energiekonzept erforderlich.

Wichtig: Die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaik-Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, ist derzeit ausgesetzt. Förderfähig sind aktuell nur innovative Projekte wie Agri- oder Floating-Photovoltaik sowie Solarüberdachungen von Parkplätzen. Für klassische Dach-Photovoltaik-Anlagen oder entsprechende Beratungen stehen landesseitig aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Zusätzlich gibt es weitere Förderbanken in Deutschland, wie die LfA Bayern, die L-Bank Baden-Württemberg oder die ISB Rheinland-Pfalz, die ebenfalls Förderprogramme für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien anbieten. Damit sind oft weitere finanzielle Vorteile (z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen) zusätzlich zur BAFA- oder KfW-Förderung realisierbar.

Eine individuelle Prüfung und Abstimmung mit der Förderbank ist erforderlich.

INFO: Regionale Förderbedingungen und -töpfe ändern sich häufig. Informieren Sie sich daher unbedingt aktuell bei Ihrer zuständigen Landesförderbank oder Energieagentur. 

Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

Neben Fördermitteln bieten sich steuerliche Entlastungsmöglichkeiten an. Nach §35c EStG lassen sich die Kosten für energetische Modernisierungen einschließlich notwendiger Asbestsanierung (z. B. Dachrückbau für eine Photovoltaik-Anlage) als Sonderausgaben über drei Jahre verteilt abziehen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt – das entspricht etwa 13.333 Euro pro Jahr.

Wichtig: Es handelt sich dabei um eine Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage, nicht um eine direkte Gutschrift. Der tatsächliche Vorteil hängt daher vom individuellen Steuersatz ab.

Theoretisch könnte auch der Handwerkerbonus (§35a EStG) anwendbar sein, der 20 Prozent der Arbeitskosten (max. 1.200 Euro/Jahr) von der Steuerschuld abziehbar macht. Allerdings ist die Übertragbarkeit auf Asbestsanierungen rechtlich umstritten, da es sich um hochspezialisierte Gefahrstoffarbeiten handelt. Wir empfehlen hier dringend Rücksprache mit einem Steuerberater.

In Ausnahmefällen kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung in Betracht – etwa bei nachgewiesener Gesundheitsgefahr. Die praktischen Hürden sind jedoch hoch: Die Kosten müssen existenzbedrohend sein, anderweitige Entlastungen ausgeschlossen und ein öffentliches Gutachten vorgelegt werden. In der Praxis wird dies nur äußerst selten gewährt.

Auf einen Blick: Zielgruppenspezifische Hinweise

Die Anforderungen und Fördermöglichkeiten bei der geplanten Sanierung unterscheiden sich je nach Antragsteller. Deshalb lohnt sich ein gezielter Blick auf die Besonderheiten ausgewählter Zielgruppen.

Private Eigentümer: Kombination aus Zuschuss, Förderkredit und Steuerbonus am effektivsten – etwa bei Dachdämmung, Photovoltaik-Nachrüstung oder Austausch der Heizung. Einkommensbonus bei Selbstnutzung prüfen.

Unternehmen: BEG-Zuschüsse und KfW-Kredite für Nichtwohngebäude nutzbar. Asbestsanierungskosten als Betriebsausgaben absetzbar. BG BAU bietet Zuschüsse für Schutzmaßnahmen (Staubschutz, PSA).

Landwirtschaftliche Betriebe: Förderung über ELER oder AFP möglich, vor allem im Kontext von Umweltschutz oder Photovoltaik-Anlagen.

Gemeinnützige Organisationen und Vereine: Förderrechtlich als private oder gewerbliche Antragsteller, abhängig von Nutzung und Eigentumsform.

Informationen bündeln, Förderung beantragen

Der Startpunkt jeder geförderten Maßnahme rund um Photovoltaik, Heizung und Dämmung ist die qualifizierte Energieberatung. Sie liefert die nötigen Informationen für iSFP, Maßnahmenplanung und Antragstellung. Eigentümergemeinschaften sollten ihre Anträge gebündelt stellen – inklusive klarer Regelung der Kostenverteilung.

Wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Fördermittel müssen beantragt werden, bevor mit der Asbestsanierung begonnen wird. Eine Kombination von Zuschüssen, Steuerbonus und Kredit ist zulässig – jedoch dürfen Kosten nicht doppelt angesetzt werden. Hier empfiehlt sich eine Abstimmung mit Steuerberatung oder Förderexperten.

Wer eine außergewöhnliche Belastung geltend machen will, muss die Gesundheitsgefahr durch Asbestfasern zweifelsfrei belegen – idealerweise durch ein öffentlich bestelltes Gutachten.

INFO: Angebote, die kostenlose Asbestsanierungen gegen Dachverpachtung für Photovoltaik versprechen, sind häufig unseriös. Hier ist besondere Vorsicht geboten! Denn formale Fehler und Versäumnisse führen zur Ablehnung durch BAFA oder KfW. Fördermittel sollten daher ausschließlich über offizielle Programme beantragt werden.

Fazit: Förderung gezielt nutzen, Kosten senken

Seit 2024 sind Fachunternehmen verpflichtet, Gebäude systematisch auf Asbestbelastung zu prüfen. Die Verantwortung für korrekte Angaben zu Baujahr und Nutzung liegt jedoch weiterhin beim Eigentümer – fehlerhafte Angaben können zu Haftung und Förderausschluss führen.

Wer frühzeitig plant, alle Nachweise einreicht und zertifizierte Fachfirmen beauftragt, kann die Kosten der Sanierung durch eine clevere Kombination aus Zuschüssen, Förderkrediten und steuerlichen Vergünstigungen deutlich reduzieren. Besonders effektiv ist dies bei Maßnahmenpaketen wie Dachsanierung mit Photovoltaik oder Dämmung in Verbindung mit dem Einbau einer neuen Heizung.

Asbest im Gebäude bleibt eine gravierende Altlast – gesundheitlich, rechtlich und finanziell.

Die AsbestBusters GmbH unterstützt Eigentümer, Unternehmen und Organisationen daher durch alle Phasen – von der Schadstoffanalyse bis zur TRGS-konformen Umsetzung.