Asbestbusters

Technische Regel für Gefahrstoffe 521

TRGS 521: Sicherheit im Umgang mit alter Mineralwolle

Bei unsachgemäßem Umgang mit alter Mineralwolle, die oft auch Asbest enthält, können freigesetzte Faserstäube erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521) schafft klare Vorgaben, um die Gefahren von altem Dämmmaterial zu minimieren und eine sichere Entsorgung zu gewährleisten. Dies ist von entscheidender Bedeutung für Fachunternehmen wie die AsbestBusters GmbH.

Inhalt

Die TRGS 521 dient zum Schutz von Mensch und Umwelt im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle. Bis zu ihrem Verbot im Jahr 2000 wurde alte Mineralwolle häufig als Dämmmaterial für die Isolierung von Gebäuden und Rohrleitungen verwendet und besteht aus geschmolzenem Gestein oder Schlacke.

Solange sie nicht beschädigt ist, gilt alte Mineralwolle im Allgemeinen als gesundheitlich eher unbedenklich. Allerdings kann sie gesundheitsgefährdendes Asbest enthalten, und werden etwa infolge unsachgemäßer Demontage oder Sanierung Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet, kann dies zu schweren Erkrankungen wie Lungenkrebs, Asbestose und Mesotheliom führen.

Daher ist die Einhaltung der TRGS 521 obligatorisch, um bei entsprechenden Arbeiten am oder im Haus die Sicherheit zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung auf Basis der TRGS 521

Bevor Arbeiten mit alter Mineralwolle beginnen, ist eine Gefährdungsbeurteilung auf Basis der TRGS 521 durchzuführen, um per Luftmessung und Probeentnahme zu ermitteln, ob bei den Tätigkeiten krebserzeugende Faserstäube wie Asbestfasern freigesetzt werden. Hierzu empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. Fachbetriebs.

Um die Risiken zu minimieren, werden die Tätigkeiten in drei Expositionskategorien eingeteilt, basierend auf der zu erwartenden Faserstaubkonzentration und der Dauer der Arbeiten.

  • Expositionskategorie 1: Sehr geringe Faserexposition mit einer Faserstaubkonzentration unter 50.000 Fasern/m³.
  • Expositionskategorie 2: Geringe bis mittlere Faserexposition mit einer Faserstaubkonzentration zwischen 50.000 und 250.000 Fasern/m³.
  • Expositionskategorie 3: Hohe Faserstaubexposition mit mehr als 250.000 Fasern/m³.

Für jede Kategorie gelten spezifische Schutzmaßnahmen, die von spezialisierten Fachbetrieben wie den AsbestBusters akribisch befolgt werden.

Darf alte Mineralwolle über den Hausmüll entsorgt werden?

Nein, alte Mineralwolle gehört in Einklang mit den hierzulande geltenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe nicht in den Hausmüll! Denn die hohe Feuerbeständigkeit des Materials verhindert, dass der Abfall später im Entsorgungszentrum verbrannt werden kann. Vielmehr unterliegt die Entsorgung von alter Mineralwolle, insbesondere wenn es sich um Material handelt, das Asbest enthalten könnte, strengen Vorschriften und sollte stets mit äußerster Vorsicht erfolgen.

Die genauen Bestimmungen und Vorschriften können je nach Region variieren, sehen aber hier wie dort vor, dass alte Mineralwolle unter Verwendung spezieller Aufbewahrungs- bzw. Transportbehältnisse ausschließlich über autorisierte Entsorgungseinrichtungen oder Deponien entsorgt werden darf.

Worauf ist bei all dem grundsätzlich zu achten?

Auch wenn alte Mineralwolle kein Asbest enthält und die TRGS 521 nicht unmittelbar wirksam wird, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden, um etwaigen Unannehmlichkeiten vorzuschützen. Dies insbesondere dann, wenn Vorerkrankungen wie beispielsweise Asthma oder überempfindliche Augen vorliegen.

  • Staubvermeidung: Das Schneiden, Manipulieren oder Entfernen von alten Mineralwolleprodukten kann dazu führen, dass Fasern in die Luft gelangen. Um dies zu verhindern, sollten Staubmasken und Schutzbekleidung getragen werden.
  • Hautschutz: Kontakt mit der Haut sollte vermieden werden, da die Fasern Hautreizungen verursachen können. Es ist ratsam, Handschuhe und langärmelige Kleidung zu tragen.
  • Augenschutz: Durch das Tragen einer Schutzbrille lässt sich sicherstellen, dass keine Fasern in die Augen gelangen.
  • Belüftung: Der jeweilige Arbeitsbereich sollte gut belüftet sein, um die Exposition gegenüber Fasern zu minimieren.
  • Entsorgung: Hier sind die örtlichen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, was die Verwendung spezieller Deponien oder Recyclingzentren erfordern kann.

Demontage und Entsorgung durch die AsbestBusters GmbH

Die AsbestBusters sind ein erfahrener Sanierungsdienstleister, der sich strikt an die Vorgaben der TRGS 521 und anderer gesetzlicher Regelungen hält. Unser Team von Fachleuten verfügt also auch über umfangreiches Wissen im Umgang mit Gefahrstoffen wie alter Mineralwolle. Wir setzen moderne Technologien und Verfahren ein, um eine sichere Demontage und Entsorgung (potenziell) gefährlicher Materialien zu gewährleisten.

Unsere Prozesse und Arbeitsabläufe sind darauf ausgerichtet, Risiken zu minimieren und eine kontrollierte und sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter sowie der Schutz der Umwelt stehen für uns an erster Stelle. Daher legen wir großen Wert auf die präzise Umsetzung aller Vorschriften und gehen oft über die gesetzlichen Standards hinaus, um höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Asbestsanierung zu erfüllen.