Asbest in der Wand: Gesundheitsgefahr bei Renovierung und Sanierung in älteren Gebäuden
Heimwerker und Handwerker aufgepasst!
Informationen für Eigentümer & Mieter
Baujahr als Indiz
Asbest in der Wand ist bis heute eine Gefahrenquelle. So sind Millionen älterer Wohnhäuser in Deutschland weiterhin belastet, oft unbemerkt in Putz, Platten oder unter Tapeten. Wer bohrt, schleift, Tapeten entfernt oder Bauteile abbricht, riskiert die unkontrollierte Freisetzung gefährlicher Asbestfasern – mit möglichen schweren Gesundheitsschäden Jahrzehnte später. Hier erfahren Sie, wo Asbest in der Wand stecken kann, an welchen Merkmalen sich ein Verdacht festmachen lässt, welche rechtlichen Pflichten gelten und wie eine fachgerechte Sanierung abläuft.
Inhalt
- Vorsicht vor asbesthaltigen Materialien in und an älteren Wänden!
- Von Putz bis Tapeten – wo Asbest in der Wand vorkommen kann
- Verdachtsmerkmale – woran sich Asbest in der Wand erkennen lässt
- Professionelles Vorgehen: Von der Laboranalyse bis zur Entsorgung
- Vorteile eines zertifizierten Fachbetriebs, Kosten und Förderung
Vorsicht vor asbesthaltigen Materialien in und an älteren Wänden!
In Altbauten kann bereits das Entfernen der Tapeten gefährliche Asbestfasern freisetzen, denn Asbest findet sich sehr häufig im Wandbereich. Meist steckt er in Spachtelmassen und Putzschichten – teils auch im Tapetenkleister. Werden diese Stoffe bei Renovierungen und Sanierungen unsachgemäß entfernt, gelangen die feinen Fasern in die Raumluft und können, geraten sie in die Lunge, schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome auslösen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 legen daher strenge Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien fest. So dürfen Arbeiten an schwachgebundenem Asbest nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden – private Eigenleistung ist hier ausnahmslos verboten. Bei festgebundenem Asbest sind mechanische Bearbeitungen wie Bohren, Schleifen oder Brechen ebenfalls untersagt oder nur unter strengsten Schutzauflagen erlaubt. Diese sind von Heimwerkern in der Regel nicht fachgerecht umsetzbar.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte also stets einen entsprechend zertifizierten Fachbetrieb mit dem Entfernen und Entsorgung von Asbest beauftragen.
HINWEIS: Trotz des seit 1993 in Deutschland geltenden Asbestverbots sind noch immer ca. 9,4 Millionen Wohnhäuser aus den Jahren 1950 bis 1989 mit asbesthaltigen Materialien belastet. Zudem ist bei gewerblichen und industriellen Bestandsbauten von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Von Putz bis Tapeten – wo Asbest in der Wand vorkommen kann
Asbest im Wandbereich (und auch an anderen Stellen des Hauses) ist meist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Denn die asbesthaltigen Schichten wurden oft überstrichen, mit Tapeten überklebt oder sind fest im Putz, Mauerwerk oder Kleister verborgen.
Die folgende Liste umfasst alle relevanten asbesthaltigen Baustoffe, die bei älteren Gebäuden an oder in den Wänden vorkommen können:
Oberflächen & Beläge
- Putz & Spachtel: Struktur-, Dämm- und Dekorputze sowie Nivellierspachtel unter Tapeten.
- Fliesen: Insbesondere der Fliesenkleber (Dünn- oder Dickbett) sowie Fugenkitte.
- Beschichtungen: Alte Strukturfarben oder dicke Anstriche auf Asbestbasis.
Platten & Bauelemente
- Leichtbauplatten: Brandschutzplatten (z. B. Promabest) in Ständerwänden oder als Wandverkleidung.
- Asbestzement: Platten (oft glatt oder gewellt) als Trennwände, in Feuchträumen oder als Fassadenverkleidung.
- Nischen: Dämmplatten hinter Heizkörpern.
Fugen, Dichtungen & Durchbrüche
- Rohre/Kabel: Brandschottungen und Dämmungen in Wanddurchbrüchen.
- Anschlüsse: Fenster- und Türabdichtungen, Dichtungskitte oder Dichtbänder in Wandfugen.
- Installation: Asbesthaltige Trennstreifen in Unterputz-Verteilerdosen.
Verdachtsmerkmale – woran sich Asbest in der Wand erkennen lässt
Wenn die Wand seit dem Asbestverbot in 1993 nicht komplett erneuert wurde, ist die Gefahr von Asbest in der Wand und der versehentlichen Freisetzung von Asbestfasern besonders hoch. Hinzu kommt: Gebäude, die bis zu drei Jahre danach gebaut oder saniert wurden, sind nicht etwa automatisch asbestfrei – hier kamen oft noch Restbestände asbesthaltiger Baustoffe zum Einsatz.
Tückisch ist zudem, dass sich Asbest mit bloßem Auge so gut wie nicht zu erkennen ist – spätestens vor Arbeiten wie dem Bohren von Dübellöchern, Abkratzen alter Tapetenreste oder Abschleifen von Spachtelmassen ist deswegen eine Probeentnahme und Laboruntersuchung unerlässlich.
Folgende Indizien sind Alarmzeichen:
- Baujahr: Errichtung oder Kernsanierung zwischen 1950 und 1990.
- Materialstruktur: Ungewöhnlich spröde Platten oder Putzschichten, die einen faserigen Bruch aufweisen.
- Optik: Grauer, mehliger Staub beim Anbohren oder faserige Reste hinter alten Wandverkleidungen.
Vorsicht: Beim Abspachteln von Wänden in älteren Gebäuden können gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden!
TIPP: Wenn Sie Asbeststaub eingeatmet haben, sollten Sie sofort den Raum verlassen, die Kleidung wechseln und duschen. Zur Soforthilfe bei Asbest gehören eine ärztliche Beratung und medizinische Vorsorge zur Überwachung der Lungenfunktion.
Professionelles Vorgehen: Von der Laboranalyse bis zur Entsorgung
Besteht Verdacht auf Asbest in der Wand, müssen alle Eigenarbeiten sofort gestoppt werden, und der betroffene Bereich ist abzusperren.
So läuft die professionelle Asbestsanierung ab:
- Fachgerechte Probenahme: Ein zertifizierter Fachbetrieb entnimmt unter Schutzmaßnahmen kleine Materialproben. Diese werden in einem akkreditierten Labor auf Asbestfasern untersucht. Die Laborergebnisse sind rechtssicher und dienen als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
- Sanierungsplan und behördliche Anmeldung: Bei positivem Befund erstellt der Fachbetrieb einen detaillierten Sanierungsplan, der Art, Umfang, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg festlegt. Die Arbeiten werden in der Regel vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt (je nach Bundesland und Gefährdungsklasse oft genehmigungspflichtig). Eine lückenlose Dokumentation aller Schritte ist für den Auftraggeber wichtig – sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Entsorgern und späteren Käufern der Immobilie.
- Hermetische Abschottung und Nassverfahren: Der Arbeitsbereich wird mit speziellen Folien und Schleusen luftdicht abgetrennt. Unter Unterdruck wird das asbesthaltige Material meist im staubbindenden Nassverfahren entfernt – das heißt, es wird vor und während der Demontage angefeuchtet, um Faserfreisetzungen zu minimieren.
- Fachgerechte Entsorgung: Die asbesthaltigen Abfälle werden in speziellen, kennzeichnungspflichtigen Big-Bags verpackt und über zugelassene Entsorgungswege einer Sondermülldeponie zugeführt. Die Entsorgungsnachweise müssen lückenlos dokumentiert werden.
- Freimessung und Wiederfreigabe: Nach Abschluss der Arbeiten führt ein unabhängiges Prüflabor eine Freimessung der Raumluft durch (z. B. nach VDI 3861 oder TRGS 519). Erst wenn der Grenzwert von 0,01 Faser pro Kubikzentimeter unterschritten wird, darf der Bereich ohne Atemschutz betreten werden.
INFO: Die unsachgemäße oder illegale Demontage kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Es drohen empfindliche Bußgelder (bis zu 50.000 Euro oder mehr) sowie in schweren Fällen Freiheitsstrafen (z. B. bei fahrlässiger Gefährdung anderer). Auch private Vermieter haften für Schäden ihrer Mieter, wenn sie Asbestarbeiten nicht fachgerecht durchführen lassen.
Vorteile eines zertifizierten Fachbetriebs, Kosten und Förderung
Ein zertifizierter Fachbetrieb wie die AsbestBusters GmbH arbeitet streng nach TRGS 519 und GefStoffV. Zur Standardausrüstung gehören HEPA-Filter, Schutzanzüge, Vollmasken sowie Unterdruckgeräte. Die Sanierung erfolgt im staubbindenden Nassverfahren bei hermetischer Abschottung des Bereichs. Der Betrieb übernimmt die behördliche Anmeldung, dokumentiert alle Schritte lückenlos und veranlasst eine abschließende Freimessung durch ein unabhängiges Labor. Zudem besteht umfassender Versicherungsschutz.
Kosten: Eine Laboranalyse mit Probenahme kostet etwa 100 bis 300 Euro. Die Sanierung von Wandflächen variiert je nach Material, Umfang und Asbestart – ein Angebot ist kostenlos möglich. Lesen Sie dazu auch „Asbest entsorgen lassen: Kosten, die sich in jedem Fall auszahlen – und sich per Förderung senken lassen!“
Förderung: Die Arbeitskosten lassen sich als Handwerkerleistungen (20 Prozent direkt von der Steuer absetzbar) oder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei energetischen Sanierungen (z. B. Dämmung) sind KfW-Zuschüsse für die Asbestsanierung als Teilmaßnahme förderfähig. Lesen Sie dazu auch „Asbestsanierung und Förderung: Wer zahlt, wann und wofür?“
Festzuhalten ist: Eine frühzeitige Asbestsanierung schützt nicht nur die Gesundheit, sondern erhält auch den Wert Ihrer Immobilie. Die AsbestBusters analysieren, sanieren und entsorgen sicher – zum Schutz Ihrer Familie.
DISCLAIMER
Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte; insbesondere bei rechtlich relevanten Fragen zur Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 und möglichen Übergangs- oder Einzelfallregelungen sollte stets eine qualifizierte Fachperson oder Rechtsberatung hinzugezogen werden. Für Entscheidungen, Maßnahmen oder Schäden, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen oder verursacht werden, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
