Asbestsanierung in Haus oder Wohnung: Was bedeutet das für Eigentümer und Bewohner?
Asbestarbeiten im Gebäude
Informationen für Betroffene
Baujahr als Indiz
Asbest – einst ein vielseitiger Baustoff, heute eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit. So befinden sich in vielen älteren Häusern und Wohnungen noch immer asbesthaltige Materialien, insbesondere in Dämmstoffen, Klebern, Bodenbelägen oder Dachplatten. Steht eine Sanierung an, stellen sich für Eigentümer und Bewohner einige wichtige Fragen: Muss das Gebäude während der Arbeiten verlassen werden, oder ist ein Verbleib unter bestimmten Bedingungen möglich? Wie habe ich mich als Bewohner in letzterem Fall zu verhalten? Wer trägt die Kosten für die Asbestsanierung sowie – bei Mietverhältnissen – für etwaig notwendige Ausweichquartiere?
Inhalt
- Asbest im Gebäude: Gesundheitsrisiken erkennen und beseitigen
- Sanierungspflicht: Wann besteht sofortiger Handlungsbedarf?
- Dürfen Bewohner und Mieter während der Asbestsanierung bleiben?
- Was Eigentümer vor den Sanierungsarbeiten klären müssen
- Asbestarbeiten in Haus oder Wohnung: Wer trägt die Kosten?
- Typischer Ablauf einer fachgerechten Sanierung durch Experten
- Verhalten während der Sanierung: Was Bewohner beachten sollten
- Zusammengefasst: Verantwortung ernst nehmen, professionell handeln!
Asbest im Gebäude: Gesundheitsrisiken erkennen und beseitigen
Bis Anfang der 1990er Jahre wurde Asbest in zahlreichen Bauprodukten verwendet. Daher sind bis heute in vielen älteren Gebäuden noch asbesthaltige Materialien vorhanden. Indes, solange diese unbeschädigt und fest gebunden sind, geht meist keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit davon aus. Problematisch wird es aber spätestens dann, wenn Renovierungs- oder Rückbauarbeiten anstehen, denn dann können mikroskopisch kleine Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden – mit potenziell gravierenden gesundheitlichen Folgen: Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom.
Zuvor können jedoch auch schon Witterungseinflüsse oder mechanische Belastungen wie Erschütterungen, Bohrungen oder Beschädigungen zu einer Freisetzung der Fasern führen.
Klar ist: Je nach Zustand und Art des asbesthaltigen Materials ist eine Asbestsanierung gesetzlich vorgeschrieben – darüber verschafft eine professionelle Asbestanalyse im Vorfeld Klarheit. Für Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet das nicht nur organisatorische Verantwortung, sondern auch rechtliche Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit aller Bewohner inklusive etwaiger Mieter.
Sanierungspflicht: Wann besteht sofortiger Handlungsbedarf?
Nicht jedes asbesthaltige Material im Gebäude erfordert sofortiges Eingreifen – vielmehr hängt die Sanierungspflicht maßgeblich von diesen drei Faktoren ab:
- Art der Asbestbindung
- Baulicher Zustand
- Geplante Maßnahmen
Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko einer Faserfreisetzung, desto dringender der Handlungsbedarf.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert schwach gebundener Asbest, wie er unter anderem in Spritzbelägen, Dämmschichten oder bestimmten Klebern vorkommt. Diese Produkte können bereits bei minimaler Erschütterung oder Luftbewegung gesundheitsgefährdende Fasern freisetzen – selbst ohne direkte Bearbeitung. In solchen Fällen besteht praktisch immer eine akute Sanierungspflicht.
Auch bei fest gebundenem Asbest, wie etwa in Faserzementplatten oder Vinyl-Asbest-Bodenbelägen, kann eine Sanierung unumgänglich sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Materialien beschädigt, verwittert oder stark abgenutzt sind oder wenn geplante Baumaßnahmen eine Bearbeitung, Demontage oder Durchdringung erfordern – etwa im Rahmen von energetischen Sanierungen, Badsanierungen oder Leitungsverlegungen.
HINWEIS: Eine Asbestsanierung darf in den allermeisten Fällen nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Die verbindlichen Regeln dazu finden sich in der TRGS 519 sowie auf den Seiten des Landesumweltamts und der kommunalen Abfallwirtschaft.
Dürfen Bewohner und Mieter während der Asbestsanierung bleiben?
Ob Bewohner während der Asbestarbeiten in der Immobilie verbleiben können, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Maßgeblich ist hier der Umfang der Arbeiten, die Lage der betroffenen Räume und die technischen Maßnahmen zur Sicherung.
In einigen Fällen ist ein Verbleib im Gebäude möglich – etwa wenn sich die Sanierung auf einzelne, klar abgrenzbare Bereiche beschränkt, diese vollständig abgeschottet werden und keine Verbindung zu den genutzten Wohnräumen besteht. Dabei kommen spezielle Schutzmaßnahmen wie Unterdruckhaltung und Luftfilterung zum Einsatz, um eine Verbreitung von Fasern zu verhindern. Zudem wird nach Abschluss der Arbeiten eine Freimessung durch unabhängige Fachleute durchgeführt, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.
Sind jedoch zentrale Räume wie Küche, Flur oder Wohnbereich betroffen oder handelt es sich um schwach gebundene Asbestprodukte, ist ein Auszug im Normalfall unumgänglich. In solchen Fällen lässt sich eine Gesundheitsgefährdung selbst mit modernster Technik nicht zuverlässig ausschließen.
Was Eigentümer vor den Sanierungsarbeiten klären müssen
Bevor eine Asbestsanierung beginnt, sollten Hauseigentümer gründliche Vorbereitungen treffen – organisatorisch, rechtlich und technisch. Denn nur so lassen sich Verzögerungen, Sicherheitsrisiken und unnötige Kosten vermeiden.
Folgende Punkte sind im Vorfeld besonders wichtig:
- Beauftragung eines Fachbetriebs: Die Sanierung darf in der Regel nur von Fachfirmen mit behördlicher Zulassung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) durchgeführt werden. Zu achten ist auf Referenzen, Erfahrung und eine transparente Planung.
- Abstimmung mit Behörden: Je nach Art und Umfang der Asbestsanierung sind behördliche Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich – insbesondere bei schwach gebundenem Asbest oder größeren Sanierungsprojekten. Die Anzeige muss für gewöhnlich 14 Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutz- oder Umweltbehörde erfolgen. Der beauftragte Fachbetrieb unterstützt bei der Antragstellung und hält die notwendigen Fristen ein.
- Information der Bewohner: Eigentümer sind verpflichtet, Mieter, Mitbewohner und u. U. auch Nachbarn rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen, eventuelle Einschränkungen und Schutzvorkehrungen zu informieren. Bei Mietverhältnissen können gegebenenfalls temporäre Unterbringungsangebote notwendig sein.
Von großer Bedeutung ist zudem die Frage nach der Kostenübernahme. Dazu nachfolgend mehr.
Asbestarbeiten in Haus oder Wohnung: Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Sanierung richten sich nach der Eigentumssituation und dem konkreten Anlass der Maßnahme. In selbstgenutzten Immobilien müssen Eigentümer zumeist selbst für die Sanierung aufkommen – auch dann, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur wenige Versicherungen übernehmen die Kosten für asbestbedingte Arbeiten, eine vorherige Prüfung des Versicherungsschutzes kann sich jedoch lohnen.
Bei Mietverhältnissen trägt grundsätzlich der Vermieter die Verantwortung für eine sichere und gesundheitlich unbedenkliche Wohnsituation. Die Kosten für die Entfernung asbesthaltiger Materialien dürfen typischerweise nicht auf die Mieter umgelegt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Sanierung im Rahmen einer anerkannten Modernisierungsmaßnahme erfolgt – etwa im Zuge einer energetischen Sanierung. Dann ist eine moderate Umlage unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich.
In Wohnungseigentümergemeinschaften bedarf es eines klaren Beschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Sanierungsarbeiten. Die Abstimmung sollte frühzeitig erfolgen, um Verzögerungen und Streitigkeiten zu vermeiden.
TIPP: Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer öffentliche Fördermittel oder Zuschüsse beantragen – zum Beispiel im Rahmen von Programmen zur energetischen Sanierung oder zum gesundheitsgerechten Bauen und Sanieren, angeboten von Bund, Ländern oder Kommunen.
Typischer Ablauf einer fachgerechten Sanierung durch Experten
Die Sanierung beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung: Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die Planung des genauen Vorgehens, einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen. Anschließend wird der betroffene Bereich vollständig abgeschottet. Dazu gehören luftdichte Folienwände, Schleusensysteme und Unterdruckeinrichtungen mit speziellen Filtern.
Die eigentliche Asbestentfernung erfolgt unter streng kontrollierten Bedingungen. Das Fachpersonal trägt dabei spezielle Schutzanzüge und Atemschutzgeräte. Nach dem Rückbau werden alle Flächen sorgfältig gereinigt, bevor die abschließende Raumluftmessung durchgeführt wird. Erst wenn diese die Unbedenklichkeit bestätigt, darf der Bereich wieder betreten und genutzt werden.
Je nach Umfang dauert die Sanierung von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen. In jedem Fall ist Geduld gefragt – Sicherheit hat oberste Priorität.
Verhalten während der Sanierung: Was Bewohner beachten sollten
Ob ein vorübergehender Auszug notwendig ist oder ein Verbleib im Gebäude möglich bleibt – in beiden Fällen sollten Bewohner bestimmte Hinweise beachten, um sich und andere zu schützen:
- Während der Sanierung darf der betroffene Bereich auf keinen Fall betreten werden – auch nicht kurzzeitig oder zur Kontrolle.
- Die Anweisungen der Sanierungsfirma sind in jedem Fall zu befolgen – sie trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle.
- Persönliche Gegenstände sollten – sofern möglich – vor Beginn der Arbeiten entfernt oder geschützt werden.
In Mietverhältnissen empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Vermieter zu sprechen. Unter Umständen besteht Anspruch auf Ersatzunterkunft oder Mietminderung für die Zeit der eingeschränkten Nutzung.
Zusammengefasst: Verantwortung ernst nehmen, professionell handeln!
Eine Asbestsanierung stellt keine Routineaufgabe dar, sondern ist ein hochkomplexer Prozess, der strikte Sicherheitsstandards erfordert. Für Eigentümer geht es dabei um eine doppelte Verantwortung: Sie tragen nicht nur Sorge für den Werterhalt des Gebäudes, sondern vor allem für den Schutz der Gesundheit aller Bewohner sowie ggf. der Nachbarn. Diese sind ihrerseits angehalten, die angeordneten Sicherheitsvorkehrungen strikt einzuhalten und die Weisungen des Fachpersonals zu befolgen – eine unverzichtbare Voraussetzung, um Risiken zu minimieren.
Ob dabei beispielsweise ein Verbleib im Gebäude möglich ist, basiert unter anderem auf der fachkundigen Bewertung durch zertifizierte Experten wie den AsbestBusters. Sie analysieren Art, Umfang und Gefahrenpotenzial der Asbestbelastung und gewährleisten durch eine präzise Planung und technisch einwandfreie Umsetzung, dass asbesthaltige Materialien nachhaltig beseitigt werden.
