Asbestsanierung in NRW: Gesundheitsgefährdende Altlast sicher und ordnungsgemäß entsorgen lassen
Entsorgung asbesthaltiger Bauprodukte
Asbest in Nordrhein-Westfalen
Baujahr als Indiz
Asbest war lange Zeit ein weit verbreiteter Baustoff, der für seine Widerstandsfähigkeit und Hitzebeständigkeit geschätzt wurde. Doch die gesundheitlichen Risiken von Asbest sind erheblich. Deshalb wurde es 1993 in Deutschland verboten. Besonders in Nordrhein-Westfalen, einem dichtbesiedelten Bundesland mit vielen Altbauten, ist die fachgerechte Sanierung von Asbestprodukten jedoch bis heute ein drängendes Thema. Vorzugsweise – und in den meisten Fällen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben – ist hierfür ein Fachbetrieb zu beauftragen.
Inhalt
Was ist Asbest und warum wurde es verboten?
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner Faserstruktur und Beständigkeit gegen Hitze und Chemikalien in zahlreichen Bauprodukten verwendet wurde. Besonders in den 1950er bis 1980er Jahren wurde es häufig in Dämmstoffen, Dachplatten, Bodenbelägen und Rohrisolierungen eingesetzt.
Es gibt verschiedene Asbestarten, darunter Chrysotil (Weißasbest), Amosit (Braunasbest) und Krokydolith (Blauasbest), die jeweils unterschiedliche physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen. Asbest fand Verwendung in mehr als 3.000 Produkten – darunter nicht nur Bauprodukte, sondern auch Bremsbeläge, Dichtungen und feuerfeste Textilien.
Wegen der beträchtlichen Gefahren für die Gesundheit ist die Herstellung und Verwendung von Asbest zwar seit 1993 in Deutschland verboten. Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit vielen Altbauten sind diese Gefahren in Nordrhein-Westfalen aber längst noch nicht gebannt. Entsprechend groß ist hierzulande noch immer der Bedarf nach einer sicheren Asbestsanierung.
Wann droht eine Gesundheitsgefahr durch Asbest?
Die mit bloßem Auge kaum erkennbaren Asbestfasern sind genau dann gesundheitlich äußerst gefährlich, wenn sie freigesetzt und eingeatmet werden. Dies kann beispielsweise bei Umbau- und Sanierungsarbeiten in Häusern und Gebäuden sowie durch Witterungseinflüsse geschehen. Aber auch im Alltag kommt es infolge versehentlicher Beschädigungen asbesthaltiger Materialien nicht selten zu Expositionen, und geraten die Fasern in die Lunge, drohen schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom. Dann ist Soforthilfe angeraten!
Die Symptome der durch Asbest verursachten Krankheiten treten oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf. Das erschwert die Diagnose. Besonders gefährdet sind Menschen, die in der Bau- und Abbruchbranche arbeiten, sowie Heimwerker, die beispielsweise beim Bohren von Löchern in Wände auf Asbest stoßen, ohne es zu ahnen. Aus diesem Grund ist der Umgang mit Asbest streng reguliert, denn es gilt die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen.
Darauf ist in NRW bei der Entsorgung von Asbest zu achten
Es gibt bundesweit geltende Vorgaben zur Asbestsanierung wie etwa die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) – jedoch können die konkreten Regelungen von Bundesland zu Bundesland im Detail voneinander abweichen. So sind in NRW beim Umgang mit Asbestprodukten darüber hinaus die folgenden Landesgesetze und Landesverordnungen zu berücksichtigen:
- Landesbauordnung: Die Bauordnung enthält Bestimmungen zum Umgang mit gefährlichen Baustoffen, einschließlich Asbest, bei Bau- und Abbruchmaßnahmen.
- Sonderabfallentsorgungsgesetz: Dieses Gesetz regelt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, einschließlich asbesthaltiger Abfälle.
- Deponieverordnung: Diese Verordnung enthält spezifische Vorschriften zur Lagerung und Deponierung von asbesthaltigen Abfällen.
Hinzu kommen kommunale Vorschriften mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen wie beispielsweise speziellen Genehmigungsverfahren für die Sanierung von Asbest.
Auf die Asbestentsorgung spezialisierte Fachbetriebe kennen sich in diesem „Paragrafendschungel“ bestens aus und stellen sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
HINWEIS: Privatpersonen dürfen für gewöhnlich nur Kleinmengen an asbesthaltigen Materialien selbst entsorgen. Dabei sind zwingend alle gesetzlichen Vorgaben etc. zu befolgen. Die jeweilige Menge kann von Entsorgungsstelle zu Entsorgungsstelle variieren.
Die wichtigsten Tipps für eine sichere Sanierung
Grundsätzlich sollten sich Haus- und Bauherren an die folgenden Punkte halten, wenn es darum geht, Asbest-Altlasten sicher entfernen und entsorgen zu lassen:
- Fachbetrieb beauftragen: Engagieren Sie immer zertifizierte Fachbetriebe für die Asbestentsorgung.
- Vorab informieren: Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten ausführlich beraten und informieren.
- Schutzmaßnahmen: Achten Sie darauf, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
- Dokumentation: Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Entsorgung dokumentieren, um über eventuelle Nachweise zu verfügen.
Wichtig ist zudem, dass Nachbarn und Mitbewohner idealerweise einige Wochen zuvor über geplante Asbestsanierungsmaßnahmen informiert werden, damit sich diese darauf einrichten können.
Asbestsanierung: Zahlreiche Fachbetriebe in NRW
Klar ist: Nur durch die Beauftragung eines zertifizierten und verantwortungsvollen Fachbetriebs, der die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen vollumfänglich umsetzt, ist letztlich eine sichere und effektive Asbestentsorgung gewährleistet. Und in den meisten Fällen führt ohnehin kein Weg an einem Fachbetrieb vorbei – etwa wenn es sich um größere Mengen Asbest oder äußerst gefährliche Asbestprodukte wie Spritzasbest, asbesthaltige Dämmstoffe oder Asbestzement handelt.
Aufgrund der besonderen Asbest-Situation in NRW gibt es hierzulande eine ganze Reihe zertifizierter Fachbetriebe, die sich auf die Demontage und Entsorgung asbesthaltiger Bauprodukte spezialisiert haben. Darunter die AsbestBusters GmbH mit Sitz in Willich und dem primären Einzugsgebiet südlicher Niederrhein/Rheinland. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Asbestsanierung und ist schwerpunktmäßig (aber nicht ausschließlich dort) im Umkreis der Städte Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss und Krefeld tätig.