Asbestbusters

Demontage und Entsorgung von Asbest

Achtung Asbest: Worauf es beim Entsorgen der gefährlichen Altlast ankommt

Asbestfasern, einst wegen ihrer feuerhemmenden und isolierenden Eigenschaften vor allem als Bestandteil robuster Baumaterialien geschätzt, haben sich als ernstes Gesundheitsrisiko erwiesen. Das Entsorgen asbesthaltiger Baustoffe erfordert daher äußerste Sorgfalt und umfassende Fachkenntnisse, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. Doch auch nach dem Asbest-Verbot von 1993 sind in Deutschland noch Millionen von Häusern und Gebäuden längst nicht asbestfrei – und die gefährlichen Fasern können jederzeit in die Atemluft gelangen.

Inhalt

Warum ist die fachgerechte Entsorgung von Asbest so wichtig?
Die Entsorgung von Asbest unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien. Denn asbesthaltige Materialien, wie sie in Deutschland bis Mitte der 1990er hergestellt werden durften und in erster Linie als Baustoffe eingesetzt wurden, bergen bei unsachgemäßer Handhabung ernsthafte Gesundheitsrisiken. So können die feinen Asbestfasern, wenn sie bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten freigesetzt werden, über die Atemluft in die Lunge gelangen und schwerwiegende Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen. Wobei hinzu kommt: Die Fasern sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Daher ist das sichere und ordnungsgemäße Demontieren und Entsorgen von Asbest von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Der fachgerechte Umgang mit Asbest ist unter anderem in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) und 521 (TRGS 521) geregelt.

Sofern nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt sich beim Entsorgen von Asbest im Zweifelsfall immer die Beauftragung eines Fachbetriebs mit entsprechender Erfahrung.

Gefährdungsbeurteilung auf Basis der TRGS 521

Bevor Arbeiten mit alter Mineralwolle beginnen, ist eine Gefährdungsbeurteilung auf Basis der TRGS 521 durchzuführen, um per Luftmessung und Probeentnahme zu ermitteln, ob bei den Tätigkeiten krebserzeugende Faserstäube wie Asbestfasern freigesetzt werden. Hierzu empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. Fachbetriebs.

Um die Risiken zu minimieren, werden die Tätigkeiten in drei Expositionskategorien eingeteilt, basierend auf der zu erwartenden Faserstaubkonzentration und der Dauer der Arbeiten.

  • Expositionskategorie 1: Sehr geringe Faserexposition mit einer Faserstaubkonzentration unter 50.000 Fasern/m³.
  • Expositionskategorie 2: Geringe bis mittlere Faserexposition mit einer Faserstaubkonzentration zwischen 50.000 und 250.000 Fasern/m³.
  • Expositionskategorie 3: Hohe Faserstaubexposition mit mehr als 250.000 Fasern/m³.

Für jede Kategorie gelten spezifische Schutzmaßnahmen, die von spezialisierten Fachbetrieben wie den AsbestBusters akribisch befolgt werden.

Lauernde Gesundheitsgefahr in vielen älteren Gebäuden

Trotz des seit 1993 geltenden Asbest-Verbots sind asbesthaltige Materialien bis heute noch als lauernde Gefahren in vielen privaten und öffentlichen Gebäuden vorhanden. Die IG Bau geht zum Beispiel davon aus, dass dies allein schon auf 9,4 Millionen Wohnhäuser zutrifft, die zwischen 1950 und 1984 gebaut wurden. Sie spricht in diesem Zusammenhang von einer „Asbest-Welle“.

So finden sich Asbestfasern unter anderem in Materialien wie älteren …

  • Zementplatten
  • Dachschindeln
  • Rohren
  • Dichtungen
  • Putzen
  • Fliesen
  • Dämmstoffen
  • Klebern
  • Spachtelmassen
  • Bodenbelägen

Früher Wunderbaustoff – heute häufige Todesursache im Baugewerbe

Grund für die große Beliebtheit des einstmaligen „Wunderbaustoffs“ waren die zahlreichen positiven Eigenschaften von Asbest, darunter Feuerfestigkeit, Verschleißfestigkeit und Zugfestigkeit. Neue Erkenntnisse über die mit Asbest verbundenen Gesundheitsgefahren haben seinerzeit aber zu einem flächendeckenden Verbot geführt – sowohl die Herstellung als auch das Inverkehrbringen dergestalt belasteter Baustoffe betreffend.

Besonders besorgniserregend: Asbest ist nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen im Baugewerbe, wie aus Zahlen der Bau-Berufsgenossenschaft hervorgeht. Zwischen 2013 und 2022 sind 3.376 Versicherte der BG Bau infolge einer asbestbedingten Berufserkrankung gestorben, darunter allein 320 Baubeschäftigte im Jahr 2022. Umso dringender ist es, diese gefährlichen Altlasten in Form von mit Asbestfasern belasteten Baustoffen nun zügig zu entsorgen.

Gesundheitsrisiken auch vor Abbruch, Sanierung und Instandhaltung

Aber auch bevor asbesthaltige Baustoffe demontiert und entsorgt werden, droht bereits Gefahr für Hausbewohner sowie für Arbeitnehmer und Besucher in öffentlichen Einrichtungen. Denn in älteren Gebäuden gelangen Asbestfasern auch „im Alltag“ wie folgt in die Atemluft:

  • Alterung und Zerfall: Durch natürliche Alterung und Abnutzung können asbesthaltige Materialien brüchig werden und gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden.
  • Unsachgemäße Handhabung: Bei Bauarbeiten, Renovierungen oder Reparaturen droht die Gefahr, asbesthaltige Materialien versehentlich zu beschädigen.
  • Unfälle und Naturkatastrophen: Infolge von Bränden, Überschwemmungen oder Stürmen können asbesthaltige Materialien unversehens Schaden nehmen.

Insofern sind Hausbesitzer und öffentliche Träger gut beraten, von Experten überprüfen zu lassen, ob Asbest im Gebäude verbaut wurde und bereits eine Belastung der Atemluft gegeben ist.

TIPP: Sollte Ihr Haus oder Gebäude vor 1993 erbaut oder saniert worden sein, kann es dringend erforderlich sein, noch vorhandene asbesthaltige Baustoffe demontieren und entsorgen zu lassen. Wenden Sie sich hierzu an einen Fachbetrieb!

Zwingend notwendige Schritte beim sicheren Entsorgen von Asbest

Das Entfernen und Entsorgen von Asbest erfordert einen strukturierten Ansatz und die Einhaltung strenger Sicherheitsprotokolle. Der fachgerechte Entsorgungsprozess sieht die folgenden Schritte vor:

  • Identifizierung asbesthaltiger Materialien: Vor Beginn der Entsorgung muss das Vorhandensein von Asbest sowie dessen Standort im Gebäude identifiziert und bestätigt werden.
  • Treffen von Sicherheitsvorkehrungen: Um gesundheitliche Risiken auszuschließen, sind persönliche Schutzausrüstung sowie die Sicherung des Arbeitsbereichs vorgeschrieben.
  • Fachgerechte Entfernung: Asbest muss unter Verwendung geeigneter Techniken und Werkzeuge professionell entfernt werden, um die Freisetzung von Fasern zu minimieren.
  • Verpackung und Kennzeichnung: Asbesthaltige Materialien sind sicher zu verpacken und gemäß den Vorschriften zu kennzeichnen, um eine Kontamination zu verhindern.
  • Transport und Entsorgung: Auch beim Entsorgen selbst sind die örtlichen Vorschriften zu befolgen – etwa hinsichtlich spezieller Transport- und Entsorgungsdienste.

Bei Asbestgefahren immer auf qualifizierte Fachbetriebe setzen!

Zertifizierte und verantwortungsvolle Spezialdienstleister wie die AsbestBusters entsorgen Asbest nach höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards. Risikofrei und ordnungsgemäß. Denn Fachbetriebe verfügen über das erforderliche Fachwissen, die Ausrüstung und die Erfahrung, um alle Arbeiten einwandfrei zu bewerkstelligen.

Asbest von Fachleuten sicher entfernen und entsorgen zu lassen, ist also immer der bessere Weg – und in den meisten Fällen sowieso vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die jeweiligen Kosten variieren dabei in Abhängigkeit von Umfang des Projekts, Art der Materialien, Standort und anderen Faktoren. Klar ist aber: Die Entsorgung von Asbest ist eine komplexe Aufgabe, die nicht leichtgenommen werden darf! Sonst drohen möglicherweise erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt.