Asbestbusters

Asbestzement in Rohren

Sachkundige Demontage von Asbestzementrohren

Inhalt

Asbestzement bzw. Faserzement wurde vor allem zwischen den 1930er bis zum Ende der 1980er Jahre für Wasserrohre verwendet. Dazu zählen Druckrohrleitungen, Abflussrohre mit und ohne Muffe sowie Asbestzementrohre für Abwasserkanäle. Auch heute findet man im Bereich der haustechnischen Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen immer noch häufig asbesthaltige Rohre und dazugehörige Bauteile. Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten kann es zur Asbestfreisetzung und in der Folge zu gesundheitlichen Schäden kommen.

Bei einwandfreiem Zustand Weiterbetrieb möglich

Seit 1995 sind die Herstellung, der Vertrieb sowie das Verbauen solcher Asbestzementrohre verboten. Sofern keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dürfen verlegte Asbestzementrohre jedoch weiterhin im Einsatz bleiben. Da der Asbest in Asbestzement gebunden ist, stellt er nur bei starker Erosion oder im Rahmen von Rückbau- oder Reparaturabreiten ein gesundheitliches Risiko durch die Freisetzung von Asbestfasern dar. Die meisten Hersteller geben eine Lebensdauer von 60 bis 70 Jahre für ihre Rohre an. Dennoch sollten diese im Laufe der nächsten Jahrzehnte (spätestens jedoch bis 2050) ausgetauscht werden, ehe es durch Verwitterung oder Erosion zu Schäden kommt.

 

Wie gesundheitsgefährdend ist Asbest in Rohren?

Wie bereits beschrieben ist es unbedenklich, intakte Rohre weiterhin im Einsatz zu belassen. Aber nur solange sie unbeschadet und keiner Erosion ausgesetzt sind. Hier genügen zum Beispiel kalklösendes Wasser oder mechanische Einflüsse, welche die asbesthaltigen Fasern freisetzen können. Eine Gefahr besteht aber erst dann, wenn solche Fasern in die Lunge gelangen.

Asbestzementhaltige Rohre anhand der Hersteller erkennen

Im Sanitärbereich können Rohre, die bis zum Jahr 1995 verbaut wurden, asbesthaltig sein. Dazu zählen Herstellerfirmen wie Eternit, Fulgurit, Wanit, Durit, Amroc, Himanit und Toschi. Die Rohre wurden beispielsweise in Lüftungsrohren, Schachtanlagen, Abgasrohren und Hausinstallations- bzw. Frisch- und Abwassersysteme verbaut.

Was spricht noch für asbesthaltige Rohre?

Es gibt unterschiedliche Aspekte, woran sich Asbestzementrohre erkennen lassen. Ein erstes Indiz ist die DIN-Norm in der Kennzeichnung. Diese gibt Aufschluss darüber, ob Asbest vorliegt oder nicht. Bei manchen Normen lässt sich das nicht eindeutig sagen. Enthält die Kennzeichnung des Rohres die Angabe „AT“ ist Asbest enthalten. Wenn die Kennzeichnung „DIN EN 588“ vorhanden ist, sind die Rohre asbestfrei.

Auch der Herstellungszeitraum gibt Aufschluss darüber, ob Asbestzement enthalten sein könnte. Wurden die Rohre noch vor dem Jahr 1930 und nach dem Ende des Jahres 1993 hergestellt, liegt höchstwahrscheinlich kein Asbestzement in den Rohren vor.

Anhand der Rohrgeometrie lässt sich erkennen, ob ein Rohr asbestfrei ist. Wenn es sich um einen Kreisquerschnitt mit Fuß handelt, ist kein Asbestzement enthalten. Bei anderen Formen ist zunächst keine konkrete Aussage machbar. Gleiches gilt für eine Rohrlänge von über 6 Metern. Auch hierbei ist kein Asbest zu vermuten.

Ist die Rohroberfläche von glänzender, reflektierender oder spiegelnder Oberflächenbeschaffenheit, liegt aller Wahrscheinlichkeit kein Asbestzement vor. Bei einer feinen, glatten zementmörtelartigen Struktur kann es gut möglich sein, dass Asbestzement vorliegt. Bei einer körnigen Struktur, kann man davon ausgehen, dass es sich um asbestfreie Betonrohre handelt. Ein eindeutiges Indiz für Asbestzement im Rohr, sind weiße oder helle Positionen an beschädigten Stellen des Materials. Aufschluss darüber gibt der sogenannte Kratztest, eine Methode, die von sachkundigen Personen mit entsprechender Schutzkleidung durchgeführt wird, um Asbestzement zu erkennen.

Anhand der Rohrverbindungen lässt sich auch eine Aussage darüber treffen, ob das Rohr möglicherweise Asbestzement enthält. Sogenannte Reka-, RKK- oder RKG-Kupplungen werden insbesondere für Abwasserrohre verwendet. Diese Rohrverbindungen sind typischerweise aus Asbestzement. Aber auch hier ist eine weitere Testung notwendig.[1]

Es gibt noch weitere Aspekte wie die Textur und Beschaffenheit der Bruchkanten, das optische Schadensbild, die Farbe der Rohre sowie der Klang des Rohres, woraufhin man einen Verdacht auf Asbest erhärten kann.

 

[1] Quelle: Vgl. Fragebogen zur Erkennung von Asbestzementrohren www.mags.nrw

Hinweis: Grundsätzlich gilt, wenn Bruchstellen erkennbar sind oder Verdacht auf Asbest besteht, sollten Sie stets eine sachkundige Firma beauftragen. Schon kleine Mengen an Asbestfasern in der Luft können der Gesundheit schaden. Wir arbeiten mit der nötigen sicherheitstechnischen und zertifizierten Ausrüstung sowie geschultem Fachpersonal.

Erst eine labortechnische Untersuchung durch eine sachkundige Firma in einem unabhängigen Labor kann einen verlässlichen Nachweis über das Vorhandensein von Asbest erbringen. Die AsbestBusters GmbH ist ein zertifizierter und behördlich zugelassener Betrieb gemäß TRGS 519.

Demontage – Asbestzementrohre ausbauen lassen

Das Bearbeiten von asbesthaltigen Baustoffen ist für Privatpersonen und nicht sachkundige Firmen per Gesetz verboten. Das heißt, wer asbest- oder faserzementhaltige Rohre in Stand halten, demontieren oder austauschen möchte, ist gesetzlich dazu angehalten, eine sachkundige Firma mit den Arbeiten zu beauftragen. Auch das Abtragen von Oberflächen (Reinigen, Schleifen etc.) ist verboten. Fest gebundenes Asbest ist nur durch eine zertifizierte und zugelassene Asbestspezialfirma wie die AsbestBusters GmbH zu beseitigen. Die AsbestBusters GmbH demontiert und entsorgt asbestzementhaltige Rohre sachgemäß und nach zugelassenen Standards.

Strangsanierung von Asbestzementrohrleitungen

Da es gesetzlich vorgegeben ist, dass asbesthaltige Rohre bruchfrei demontiert werden müssen, gibt es spezielle Vorschriften, wie diese auszubauen sind. Bei der Sanierung müssen wir die Rohre von oben nach unten entgegen der Einbaurichtung demontieren, um an den defekten Rohrabschnitt zu gelangen, der saniert werden soll. Nur in seltenen Fällen können stark defekte Rohrabschnitte einzeln demontiert werden, beispielsweise wenn sie bereits komplett durchgebrochen sind und man sie vorsichtig herauslösen kann.

Behördlich angeordnete Strangsanierung

Es kommt häufig vor, dass durch die zuständigen Behörden umfassende Strangsanierungen vorgegeben werden. Dies ist der Fall, wenn ganze Leitungen stark korrodiert sind und die Behörde die Komplettsanierung als notwendig erachtet. Demnach sind Größe und Umfang der Demontage-Maßnahmen nicht beeinflussbar, weder vom Auftraggeber noch vom Auftragnehmer. Bei allen Maßnahmen, die über vier Personenstunden hinausgehen, müssen wir zusätzlich umfangreiche Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle gemäß TRGS 519 einhalten.