Asbestbusters

Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Farben und Lacke

Asbest in älteren Farben und Lacken? Ohne Fachbetrieb geht hier nichts

Wegen seiner feuerhemmenden Eigenschaften wurde Asbest früher häufig in Farben und Lacken verwendet. Daher sind in manchen älteren Häusern und Gebäuden auch heute noch Anstriche und Lackierungen mit Asbestbestandteilen anzutreffen. Genau dann ist bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten besondere Vorsicht geboten, da eine unsachgemäße Handhabung potenziell gesundheitsgefährdend ist. Ein qualifizierter Dienstleister muss eingeschaltet werden.

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Arbeiten dürfen nicht in Eigenregie ausgeführt werden!

Bis zu seinem endgültigen Verbot im Jahr 1993 wurde der gesundheitsgefährdende Werkstoff Asbest in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. So auch in Farben und Lacken. Denn Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nur schwer entflammbar. Doch schon bei leichten Beschädigungen oder beim Zerfall asbesthaltiger Farben und Lacke können lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden. Das Einatmen dieser Fasern erhöht das Risiko schwerer Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs.

Besondere Vorsicht ist daher geboten, wenn an den Wänden und Decken älterer Häuser und Gebäude beispielsweise Sanierungsarbeiten durchgeführt werden! Um das gesundheitliche Risiko zu minimieren, ist also eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Farben und Lacke unerlässlich.

Klar ist: Entsprechende Arbeiten dürfen nicht in Eigenregie ausgeführt werden! Stattdessen muss der Eigentümer einen behördlich zugelassenen Fachbetrieb damit beauftragen. Die genauen Vorschriften und Regelungen finden sich insbesondere in der TRGS 519 und der GefStoffV.

Vor der Sanierung ältere Farben und Lacke auf Asbest testen lassen

Da potenziell asbesthaltige Materialien wie Farben und Lacke häufig überstrichen oder überdeckt wurden, ist es oft schwierig, das Vorhandensein von Asbest auf den ersten Blick zu erkennen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall spezielle Tests durchführen zu lassen.

Hierbei entnimmt der mit der Inspektion betraute Fachbetrieb eine Materialprobe aus dem in Frage kommenden Bereich und lässt diese in einem Labor auf das Vorhandensein von Asbest analysieren. Somit ist gleichzeitig auch gewährleistet, dass die Probenentnahme sachgemäß durchgeführt und die Freisetzung von Asbest vermieden wird.

Ferner lässt sich per Raumluftanalyse feststellen, ob bereits Asbestfasern in der Luft vorhanden sind – und in welcher Konzentration. Dazu wird über einen bestimmten Zeitraum ein Probeentnahmegerät in der Nähe der vermuteten asbesthaltigen Farben und Lacke platziert.

TIPP: Obwohl Asbest einen grauen bzw. gräulichen Farbton hat, bedeutet das nicht, dass nur Anstriche und Lackierungen mit ebensolchen Farbtönen Asbest enthalten können. Zumal die Asbestfasern die endgültige Farbgebung hierbei nur unwesentlich beeinflussen.

In diesen Fällen droht eine akute Gefahr für die Gesundheit

Werden asbesthaltige Lacke und Farben (unsachgemäß) entfernt und entsorgt, kann es zu einer Belastung der Atemluft mit Asbestfasern kommen. Aber dies ist nicht die einzige Gefahrenquelle. So ist es zwar prinzipiell möglich, asbesthaltige Farben und Lacke einfach zu überstreichen – sofern dabei die Flächen nicht dergestalt vorbehandelt werden, dass eine Freisetzung von Asbestfasern droht! Das Anrauen, Abschleifen oder Abkratzen der alten Schichten ist also unbedingt zu vermeiden.

Zu einer Freisetzung von Asbest kann es im Übrigen auch dann kommen, wenn sich die neuen Farb- oder Lackschichten später einmal altersbedingt ablösen und dabei die überstrichenen asbesthaltigen Schichten in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus eben diesem Grund ist es nicht minder riskant, wenn zum Beispiel in mit asbesthaltigen Farben und Lacken gestrichenen (und später überstrichenen) Wänden und Decken Löcher gebohrt werden. Etwa um ein Regal oder eine Lampe anzubringen.

In all diesen Fällen besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit.

Worauf achten Fachbetriebe bei der Entfernung und Entsorgung?

Die Entsorgung asbesthaltiger Farben und Lacke darf aus Gründen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit ausschließlich von spezialisierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese treffen besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine sichere und korrekte Entsorgung zu gewährleisten:

  • Tragen geeigneter Schutzkleidung und Atemschutzmasken während der Entsorgungsarbeiten.
  • Anwendung spezieller Verfahren zur Minimierung der Asbestfreisetzung.
  • Durchführung der Entsorgung in abgeschlossenen Bereichen, um Kontamination zu verhindern.
  • Verpackung der asbesthaltigen Farben und Lacke in speziellen Behältern oder Folien.
  • Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften und Bestimmungen.
  • Reinigung des betroffenen Bereichs und der Arbeitskleidung nach der Entsorgung.
  • Überprüfung des Bereichs auf eventuell noch vorhandene Asbestfasern.

 

Tipp: Neben Farben und Lacken können auch andere Baustoffe in älteren Gebäuden Asbest enthalten. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, um potenzielle Gefahren zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Kosten der Beauftragung eines professionellen Entsorgungsdienstleisters

Die Kosten für die Entsorgung asbesthaltiger Farben und Lacke durch einen Fachbetrieb können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Menge der zu entsorgenden Materialien
  • Art und Zustand der Farben und Lacke
  • Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs
  • Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen
  • Standort des Projekts

 

Um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten, empfiehlt es sich, einen qualifizierten Fachbetrieb zu kontaktieren und eine detaillierte Bewertung des Projekts durchführen zu lassen.