Asbestbusters

Asbesthaltige Faserzementplatten in Dacheindeckung und Fassadenverkleidung

Professionelle Demontage von Asbestzementdachplatten (Eternit)

Inhalt

Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, dennoch ist es heute in der Bausubstanz vieler Gebäude zu finden. So sind zum Beispiel immer noch Asbestdachplatten in Form von altem Welleternit oder geraden Dachplatten im Einsatz. Zwar werden Eternitplatten heutzutage ohne Asbest hergestellt, aber Dächer mit Platten bis zu einem Baujahr von etwa 1991 sind höchstwahrscheinlich asbesthaltig.

Was sind Eternitplatten?

Zunächst sei gesagt, dass Eternit nicht der offizielle Name des Baustoffes ist. Eternit ist der Name eines großen Herstellers von Faserzementplatten. Doch der Begriff Eternit hat sich im Laufe der Jahre vom Markennamen zum allgemeinen Gattungsnamen für Faserzementplatten durchgesetzt. Bis ca. 1991 wurde für die Herstellung dieser Platten Asbest verwendet. Asbestzement wurde hauptsächlich für Dacheindeckungen, Fassaden- und Wandabdeckungen sowie Rohre verwendet. Aber auch über 1991 hinaus können noch Restbestände für Dachsanierungen verwendet worden sein.

Tipp: Kaufen Sie kein Zementdachplatten oder Fassadenverkleidungen als Restposten oder zu angeblichen Schnäppchenpreisen über Kleinanzeigen-Portale oder aus privater Hand – auch heute können noch alte asbesthaltige Bestände im Umlauf sein.

Wie gefährlich ist ein asbesthaltiges Eternitdach?

Sofern die Faserzementplatten beschädigungs- und bruchfrei sind, besteht keine Gefahr. Doch bei der Dachsanierung, Fassadensanierung oder sonstigen Arbeiten am Dach (z.B. Befestigung von Satellitenschüsseln oder Solaranlagen) kann es zur Beschädigung der Platten und somit zur Faserfreisetzung der krebserzeugenden Asbestfasern kommen. Aus diesem Grund sind solche Arbeiten seit 1993 an asbesthaltigen Materialien grundsätzlich per Gesetz verboten. Im Laufe der Jahre können aber auch durch andere Umwelteinflüsse wie Erdbeben, Hagel oder Unwetter Schäden an den Platten entstehen, was eine professionelle Demontage und Entsorgung einer sachkundigen Asbestentsorgungsfirma erfordert. Sobald eine Dachsanierung oder Renovierung geplant ist und Asbest vorliegt, ist man dazu verpflichtet sich an eine sachkundige Asbestentsorgungsfirma nach TRGs 519 mit entsprechend geschultem Personal und sicherheitstechnischer Ausrüstung zu wenden.

Darf man eine Solaranlage auf ein Eternitdach montieren?

Nein. Wer eine Photovoltaik-Anlage auf ein asbesthaltiges Eternitdach setzt, macht sich nach § 18 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung strafbar. Das gilt sowohl für PV-Anlagen auf einer Unterkonstruktion als auch für aufgeständerte Solaranlagen. Bei der Montage werden die Asbestzementplatten beschädigt und setzen Asbestfasern frei. Wer sich eine Solaranlage für sein asbesthaltiges Eternitdach wünscht, ist zuvor auf eine sachkundige Asbestsanierung angewiesen.

Wie erkenne ich Asbestzement in Dach und Fassade?

Mit bloßem Auge lässt sich Asbest kaum bis gar nicht erkennen. Ein erstes wichtiges Indiz, dass womöglich Asbest in Ihrem Haus vorkommt, ist das Baujahr. Wurde das Haus zwischen 1900 und 1993 errichtet, können Dach, Fassade oder auch Dämmung, Rohrsysteme oder Bodenbeläge asbesthaltig sein.

Bei Dächern und Fassaden wurden in dieser Zeit hauptsächlich Wellfaserzement oder Kunstschieferplatten verbaut. Wellfaserzementplatten sind an der typisch grauen Farbe, einer rauen Struktur und der charakteristischen Wellenform zu erkennen. An Bruchstellen sind auch die einzelnen Fasern zu erkennen.

Beispiel für Wellzementplatten

Hinweis: Sind Bruchstellen erkennbar, unbedingt Finger weg und sachkundige Asbestentsorgungsfirma kontaktieren!

Kunstschieferplatten, die zwischen den 1960er und 1980er Jahren zur Fassadenverkleidung verwendet wurden, gehören ebenfalls zu den asbesthaltigen Faserzementprodukten. Asbest mit bloßem Auge zu erkennen, ist leider nicht möglich. Ob ein Dach oder die Fassadenverkleidung tatsächlich Asbestfasern enthält, können wir als sachkundiger Asbestentsorgungsbetrieb mittels unabhängiger Laboranalyse herausfinden.

Tipp: Sollte auf den Dachplatten das Kürzel „AF“ zu finden sein, wurden die Eternitplatten ohne Asbest hergestellt.

Wer darf asbesthaltige Faserzementdächer demontieren / ausbauen?

Laut § 39 der Gefahrstoffverordnung und TRGs 519 dürfen Asbestzementprodukte nur durch sachkundige Personen demontiert und entsorgt werden. Laut TRGs 519 dürfen Flächen bis zu 100 qm von Firmen mit dem sogenannten kleinen Asbestschein (Anlage 4 TRGs 519) durchgeführt werden. Bei größeren Flächen ab 100 qm muss die Sachkunde mittels großem Asbestschein (Anlage 3 TRGs 519) nachgewiesen werden. Ein Dachdeckerbetrieb saniert in der Regel keine asbesthaltigen Dächer.

Was kostet die Asbestsanierung durch einen Fachbetrieb?

Die Kosten für die Demontage von asbesthaltigen Dächern hängen vom individuellen Einzelfall ab. Der Preis für die Asbestsanierung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren wie dem Einsatzort, der Größe, Höhe und Art des Daches zusammen. Zudem können neben den Zementplatten auch Dachunterkonstruktionen und Dämmung Asbest enthalten, was eine Asbestsanierung aufwendiger macht. Weitere Faktoren, die im Angebot berücksichtigt werden müssen, sind anfallende Laborkosten, Personalkosten für unser qualifiziertes und zertifiziertes Fachpersonal, das die Abbrucharbeiten übernimmt, die Entsorgungskosten für unseren Betrieb, der Einsatz unserer zertifizierten technischen Geräte (Spezialsauger) und weitere.

Hinweis: Sind nur einzelne asbesthaltige Faserzementplatten beschädigt, muss dennoch das gesamte Dach entgegen der Einbaurichtung demontiert werden, um die einzelnen Platten auszutauschen.